vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Auslandsbaubetriebstätten und Kostenschlüsselmethode

BMFBMF-010221/2884-IV/4/201021.10.20102010

EAS 3185

Der Gewinn ist bei Auslandsbauvorhaben zwischen dem inländischen Hauptsitz und der ausländischen Baubetriebstätte so aufzuteilen, dass die Betriebstätte erhält, was ein fremder selbständiger Unternehmer für die Ausführung der im Ausland erbrachten Bauleistungen unter gleichen oder ähnlichen Bedingungen erhalten hätte. Der Betriebstätte ist hierbei regelmäßig ein auf ihre Bau- oder Montageleistung entfallender angemessener Teil des Gewinns nach der Kostenaufschlagsmethode zuzuordnen.

Im Rahmen der österreichischen Verwaltungspraxis wird aber auch eine Zuordnung des Auftragsergebnisses an die ausländische Baubetriebstätte in einem kombinierten direkten/indirekten Verfahren zugelassen, wie es von Schieber bereits 1979 in der Publikation "Die Besteuerung von Auslandsbetriebstätten", Dr. Otto Schmid Verlag, Köln, beschrieben wird. Bei diesem Verfahren werden nicht nur die direkt der Baubetriebstätte zuzuordnenden Kosten erfasst, sondern auch Risikozuschläge vorgenommen, die die rechnerische Kostenverteilung (idR zu Gunsten des Stammhauses) verändern.

Dieses Verfahren wird heute auch als "Kostenschlüsselmethode" bezeichnet, bei der allerdings keine Risikoschlüsselung mehr vorgenommen wird. Doch selbst diese Methode kann aus Vereinfachungsgründen angewendet werden, solange hierbei noch hingenommen werden kann, dass damit auch eine Zuteilung des Residualgewinnes an die Betriebstätte stattfindet, ein Nachteil, der beim kombinierten direkten/indirekten Verfahren durch die ergänzende Risikoschlüsselung erheblich vermindert wird.

Nicht hinnehmbar wäre aber eine noch weitergehendere Verzerrung der Gewinnaufteilung durch Zuordnung von Subauftragnehmerkosten an die Baubetriebstätte, wenn diese mit der Subauftragnehmerbestellung nicht befasst war und wenn daher die Subauftragnehmer vom Hauptsitz ausgewählt wurden, wenn die Verträge zwischen den Subauftragnehmern und dem Hauptsitz verhandelt wurden und wenn die Subauftragnehmer daher ihre Arbeitsaufträge nicht von der Betriebstätte, sondern vom Hauptsitz erhalten haben und diesem daher für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verantwortlich sind. Diese Sichtweise, die auch in den Verrechnungspreisrichtlinien 2010 aufrechterhalten wird, beruht auf der sowohl von Deutschland als auch von Österreich vertretenen Auffassung, dass die Tätigkeit der Subauftragnehmer nicht als Betriebsausübung des Hauptauftragnehmers an der Baustelle gewertet werden kann, sondern ausschließlich die eigene Betriebsausübung der Subauftragnehmer darstellt.

Bundesministerium für Finanzen, 21. Oktober 2010

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 7 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002

Schlagworte:

Kostenschlüsselmethode, Risikoschlüsselmethode, kombiniertes direktes/indirektes Verfahren, Subauftragnehmer, Residualgewinn, Kostenaufschlagsmethode, cost-plus-Methode, Baubetriebstätten

Verweise:

VPR 2010, Verrechnungspreisrichtlinien 2010

Stichworte