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4.1.8 Entnahmen

BMFBMF-010203/0696-VI/6/201021.12.2010

4.1.8.1 Allgemeines

Rz 435
Entnahmen sind alle nicht betrieblich veranlassten Abgänge von Werten (zB von Bargeld, Waren, Erzeugnissen und anderen Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens, von Leistungen, von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens oder von Nutzungen solcher Wirtschaftsgüter; § 4 Abs. 1 dritter Satz EStG 1988).

Hinsichtlich Einzelfälle von Entnahmen in Zusammenhang mit Mitunternehmerschaften siehe Rz 5926 ff.

4.1.8.2 Einzelfälle

Rz 436
Weitere Einzelfälle:

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