Am 1. Mai 2009 tritt die Verordnung (EG) Nr. 206/2009 der Kommission in Kraft. Mit dieser Verordnung wird die nichtkommerzielle Einfuhr für den persönlichen Verbrauch bestimmter Mengen von Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die Gemeinschaft neu geregelt.
Danach sind aus veterinärrechtlicher Sicht jene Waren als nichtkommerzielle Einfuhr für den persönlichen Verbrauch anzusehen,
- die Reisende im Gepäck mitführen,
- die in Kleinsendungen an Privatpersonen verschickt werden oder
- die im Fernabsatz (zB per Post, Kurierdienst, Telefon oder über das Internet) bestellt und an Verbraucher geliefert werden.
Ferner werden mit der Verordnung (EG) Nr. 206/2009 neue Mengenbegrenzungen für die nichtkommerzielle Einfuhr für den persönlichen Verbrauch festgelegt.
Die Änderungen wurden in der Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht (VB-0320 Abschnitt 4.2.2 und VB-0320 Anlage 4) berücksichtigt.
Darüber hinaus wurde die mit BMF-Info vom 29. Dezember 2008, BMF-010311/0123-IV/8/2008, bekannt gegebene Änderung betreffend die Schweiz und Liechtenstein, die seit 1. Jänner 2009 veterinärrechtlich wie ein Mitgliedstaat der Gemeinschaft anzusehen sind, in der Arbeitsrichtlinie Tierseuchenrecht berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 30. April 2009
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | VEVO 2008, Veterinärbehördliche Einfuhrverordnung 2008, BGBl. II Nr. 474/2008 |
Schlagworte: | Ausnahmen von der Kontrollpflicht, Verbringungsbeschränkungen |
Verweise: | VB-0320 Abschnitt 4.2.2 |