vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Grenzüberschreitender Kraftfahrzeugverkehr; Änderungen der Ressortzuständigkeiten auf Grund der Bundesministeriengesetz-Novelle 2009

BMFBMF-010304/0004-IV/8/20091.2.20092009

Unter BGBl. I Nr. 3/2009 wurde eine Änderung des Bundesministeriengesetzes verlautbart, mit der neue Ressortzuständigkeiten bzw. neue Bezeichnungen der Ministerien festgelegt wurden. Diese Gesetzesänderung hat Auswirkungen auf die im Sachbereich Grenzüberschreitender Kraftfahrzeugverkehr enthaltenen Arbeitsrichtlinien.

In der nachstehenden Aufstellung sind die ab dem 1. Februar 2009 geltenden neuen Zuständigkeiten bzw. Ressortbezeichnungen enthalten. Zur besseren Übersicht sind auch jene Arbeitsrichtlinien angeführt, bei denen sich keine Änderungen ergeben (Änderungen sind kursiv dargestellt).

Faszikel

Titel der Arbeitsrichtlinie

Ressortzuständigkeit

GK-0200

Tiertransportgesetz

Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend

Bundesministerium für Gesundheit

GK-0400

Personenverkehr auf der Straße im EU/EWR-Bereich

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

GK-0410

Personenverkehr auf der Straße im Nicht-EU/EWR-Bereich

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

GK-0420

Kraftfahrlinienverkehr

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

GK-0500

Güterverkehr auf der Straße

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie

GK-0900

Kraftfahrzeugsteuer

Bundesministerium für Finanzen

Bundesministerium für Finanzen

Es wird darauf hingewiesen, dass vor dem 1. Februar 2009 ausgestellte Bewilligungen, Bescheinigungen, u. dgl. weiterhin gültig bleiben. Ab dem 1. Februar 2009 erfolgt die Ausstellung solcher Unterlagen durch das neu zuständige Ressort.

Eine Berücksichtigung in den einzelnen Arbeitsrichtlinien erfolgt bei passender Gelegenheit.

Bundesministerium für Finanzen, 30. Jänner 2009

Zusatzinformationen

Materie:

Zoll

betroffene Normen:

BMG, Bundesministeriengesetz 1986, BGBl. Nr. 76/1986

Schlagworte:

Bundesministeriengesetz

Verweise:

GK-0200
GK-0400
GK-0410
GK-0420
GK-0500
GK-0900

Stichworte