Die Arbeitsrichtlinie Drogenausgangsstoffe (VB-0221) wurde im Hinblick auf die Suchtmittelgesetz-Novelle 2008 (BGBl. I Nr. 143/2008) neu gefasst. Durch diese Novelle
1. wurde der bisher im Suchtmittelgesetz verwendete Begriff "Vorläuferstoffe" durch den in den Verordnungen (EG) Nr. 111/2005 und 1277/2005 verwendeten Begriff "Drogenausgangsstoffe" ersetzt (weshalb auch eine entsprechende Anpassung des Titels der ggstdl. Arbeitsrichtlinie erfolgte) und
2. wurden die Strafbestimmungen für Verstöße bei der Einfuhr oder Ausfuhr von Drogenausgangsstoffen an die Verordnungen (EG) Nr. 111/2005 und 1277/2005 angepasst.
Diese Änderungen wurden bereits in der neuen Arbeitsrichtlinie Drogenausgangsstoffe (insbesondere VB-0221 Abschnitt 6.) berücksichtigt.
Bundesministerium für Finanzen, 30. Jänner 2009
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | VO 111/2005 , ABl. Nr. L 22 vom 26.01.2005 S. 1 |
Schlagworte: | Drogenausgangsstoffe statt Vorläuferstoffe (VB-0221) |
Verweise: | VB-0221 Abschnitt 6 |