Unter BGBl. I Nr. 3/2009 wurde eine Änderung des Bundesministeriengesetzes verlautbart, mit der neue Ressortzuständigkeiten bzw. neue Bezeichnungen der Ministerien festgelegt wurden. Diese Gesetzesänderung hat Auswirkungen auf die im Sachbereich Grenzüberschreitender Kraftfahrzeugverkehr enthaltenen Arbeitsrichtlinien.
In der nachstehenden Aufstellung sind die ab dem 1. Februar 2009 geltenden neuen Zuständigkeiten bzw. Ressortbezeichnungen enthalten. Zur besseren Übersicht sind auch jene Arbeitsrichtlinien angeführt, bei denen sich keine Änderungen ergeben (Änderungen sind kursiv dargestellt).
Faszikel | Titel der Arbeitsrichtlinie | Ressortzuständigkeit | |
GK-0200 | Tiertransportgesetz | Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend | Bundesministerium für Gesundheit |
GK-0400 | Personenverkehr auf der Straße im EU/EWR-Bereich | Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie | Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie |
GK-0410 | Personenverkehr auf der Straße im Nicht-EU/EWR-Bereich | Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie | Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie |
GK-0420 | Kraftfahrlinienverkehr | Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie | Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie |
GK-0500 | Güterverkehr auf der Straße | Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie | Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie |
GK-0900 | Kraftfahrzeugsteuer | Bundesministerium für Finanzen | Bundesministerium für Finanzen |
Es wird darauf hingewiesen, dass vor dem 1. Februar 2009 ausgestellte Bewilligungen, Bescheinigungen, u. dgl. weiterhin gültig bleiben. Ab dem 1. Februar 2009 erfolgt die Ausstellung solcher Unterlagen durch das neu zuständige Ressort.
Eine Berücksichtigung in den einzelnen Arbeitsrichtlinien erfolgt bei passender Gelegenheit.
Bundesministerium für Finanzen, 30. Jänner 2009
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Zoll |
betroffene Normen: | BMG, Bundesministeriengesetz 1986, BGBl. Nr. 76/1986 |
Schlagworte: | Bundesministeriengesetz |
Verweise: | GK-0200 |