2 Einkommen (§ 2 EStG 1988)

BMFBMF-010203/0016-VI/6/200912.1.2009

2.1 Einkünfte (§ 2 Abs. 3 EStG 1988)

Rz 101
Die Aufzählung der Einkunftsarten in § 2 Abs. 3 EStG 1988 ist erschöpfend.

Vermögenszugänge, die von dieser Bestimmung nicht umfasst sind oder die ausdrücklich als nicht steuerbar bezeichnet werden (zB die Leistungen gemäß § 26 EStG 1988), unterliegen nicht der Einkommensteuer, wie beispielsweise:

Rz 101a
Nicht steuerbar sind:

Steuerbar sind:

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