vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Stille Beteiligung einer deutschen Bank an der deutschen Mutter-GmbH & Co KG

BMFBMF-010221/1678-IV/4/20081.7.20082008

EAS 2979

Beteiligt sich eine deutsche Bank an einer deutschen GmbH & Co KG, die an der Spitze eines Weltkonzerns steht, als echter stiller Gesellschafter, und hat die deutsche KG die Finanzmittel der Bank ua. auch ihrer österreichischen Tochter-KG unter Anlastung der Gewinnbeteiligung der deutschen Bank zur Verfügung gestellt, so liegt hierbei angesichts der steuerlichen Transparenz des zivilrechtlichen Vertragspartners der Bank ein stilles Gesellschaftsverhältnis zwischen der deutschen Bank einerseits und den Gesellschaftern der deutschen KG andererseits vor.

Die Weiterbelastung der für die Kapitalaufnahme angefallenen Kosten an die österreichische Tochter-KG ist offensichtlich fremdverhaltenskonform erfolgt, doch kann dies nicht ein stilles Gesellschaftsverhältnis zwischen der deutschen Bank und der österreichischen KG begründen. Daher unterliegt die von der österreichischen KG an ihre deutsche Mutter-KG durchgeführte Bezahlung der anteilig weiterbelasteten Vergütungen aus dem stillen Gesellschaftsverhältnis keiner österreichischen Kapitalertragsteuer.

Wenn daher die deutsche Steuerverwaltung die Anrechnung der dennoch erhobenen österreichischen Kapitalertragsteuer ablehnt, so ist dies im Ergebnis richtig, wenngleich der Ablehnungsgrund nicht auf ein Überschreiten des Anrechnungshöchstbetrages gestützt werden kann, sondern nur darauf, dass die weiterbelastete Vergütung abkommensrechtlich in Österreich keiner Besteuerung unterzogen werden darf, denn eine Besteuerung von "notional payments" (hier: einer fiktiven Vergütung für eine nicht existente stille Beteiligung an der österreichischen Gesellschaft) wird durch das DBA nicht gestattet und ist im Übrigen auch im österreichischen innerstaatlichen Recht nicht vorgesehen.

Bundesministerium für Finanzen, 1. Juli 2008

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002

Schlagworte:

notional payments, stille Beteiligungen, Personengesellschaftskonzern

Stichworte