vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Pensionszahlungen aus einer französischen Pensionskasse

BMFBMF-010221/1574-IV/4/20081.7.20082008

EAS 2978

Bezieht ein französischer Staatsbürger, der nach Eintritt in den Ruhestand seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt hat, im Zusammenhang mit einer ehemals unselbständig ausgeübten Berufstätigkeit aus einer französischen Pensionskasse Pensionsleistungen, dann wird durch Artikel 18 DBA-Frankreich das ausschließliche Besteuerungsrecht daran Österreich zugewiesen.

Die Geltendmachung dieses Besteuerungsrechtes richtet sich nach österreichischem Recht. Bestand für die Zugehörigkeit zur Pensionskasse keine gesetzliche Verpflichtung, dann waren die Pensionsleistungen bis zum Wirksamwerden der Novellierung des § 25 EStG 1988 durch BGBl. I Nr. 8/2005 nur mit 25% zu erfassen. Die ab dem Wirksamwerden der Neuregelung im Jahr 2005 zufließenden Pensionsleistungen sind hingegen zur Gänze der inländischen Besteuerung zuzuführen, wenn sich die Arbeitnehmerbeiträge und die Arbeitgeberbeiträge für den Arbeitnehmer steuermindernd ausgewirkt haben.

Bundesministerium für Finanzen, 1. Juli 2008

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 18 DBA F (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 613/1994
§ 25 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Schlagworte:

Auslandspensionskassen, Pensionsbezüge

Verweise:

§ 25 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Stichworte