Die Befreiung von der Börsenumsatzsteuer galt für die Einbringung von Wertpapieren (Schuldverschreibungen, Dividendenwerte) auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage unmittelbar im Zusammenhang mit der Neugründung der Gesellschaft.
Die Befreiung von der Börsenumsatzsteuer galt für die Einbringung von Wertpapieren (Schuldverschreibungen, Dividendenwerte) auf gesellschaftsvertraglicher Grundlage unmittelbar im Zusammenhang mit der Neugründung der Gesellschaft.