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Anteilseinbringung durch die US-Muttergesellschaft in eine niederländische Gesellschaft

BMFBMF-010221/1247-IV/4/200724.9.20072007

EAS 2879

Bringt eine US-Kapitalgesellschaft ihre Anteile an einer österreichischen GmbH in eine niederländische Kapitalgesellschaft ein, so unterliegt diese Transaktion nach inländischem Recht (§ 16 Abs. 2 Z 2 UmgrStG) insoweit der österreichischen Besteuerung, als in den Geschäftsanteilen an der österreichischen GmbH stille Reserven enthalten sind.

Artikel 13 Abs. 6 DBA-USA steht allerdings der Geltendmachung dieser Steuerpflicht entgegen, weil die steuerliche Erfassung jeglicher Veräußerungsgewinne in Anteilen an Kapitalgesellschaften der ausschließlichen Besteuerung im Ansässigkeitsstaat (USA) vorbehalten ist (EAS 2466). Dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass kein Fall des Artikels 13 Abs. 7 DBA-USA vorliegt, dh. dass die österreichische GmbH nicht durch einen Umgründungsvorgang steuerneutral aus einer österreichischen Betriebstätte (einschl. Personengesellschaftsbetriebstätte) hervorgegangen ist. Liegt kein Anwendungsfall des Abs. 7 vor, dann löst der Einbringungsvorgang damit aber auch keine Pflicht zur Erstattung einer Meldung gemäß § 13 UmgrStG aus.

Bundesministerium für Finanzen, 24. September 2007

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 16 Abs. 2 Z 2 UmgrStG, Umgründungssteuergesetz, BGBl. Nr. 699/1991
§ 13 UmgrStG, Umgründungssteuergesetz, BGBl. Nr. 699/1991
Art. 13 Abs. 6 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
Art. 13 Abs. 7 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998

Schlagworte:

Beteiligungseinbringung, Auslandseinbringung

Verweise:

EAS 2466

Stichworte