EAS 2780
Überträgt der Vater seinem Sohn unentgeltlich einen 44%igen Anteil an einer inländischen GmbH unter Vorbehalt des Fruchtgenusses und wird im Rahmen der finanzbehördlichen Sachverhaltsbeurteilung festgestellt, dass nicht nur die aus der Beteiligung fließenden Einkünfte, sondern dass auch das wirtschaftliche Eigentum an der Beteiligung weiterhin in den Händen des Vaters verbleibt, dann kann der Wegzug des Sohnes in die USA keine Wegzugsbesteuerung auslösen, weil diesfalls durch das Doppelbesteuerungsabkommen kein österreichisches Besteuerungsrecht am Wertzuwachs der Beteiligung verloren geht. Allerdings besteht diesfalls im Veräußerungsfall das Risiko einer unbehebbaren Doppelbesteuerung, wenn und soweit nach US-Recht der Veräußerungsgewinn dem in den USA lebenden Sohn zugerechnet wird.
Sollte der Vater während der US-Ansässigkeit des Sohnes versterben und nun auch das wirtschaftliche Eigentum an der Beteiligung im Erbweg auf den Sohn übergehen, wäre dies nach der derzeit von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung Anlass für eine Besteuerung jener Wertzuwächse, die durch das DBA-USA der Besteuerung in Österreich verloren gehen; die Bezugnahme auf unentgeltliche Übertragungen in EStR 2000 Rz 6677 betrifft daher nicht nur Übertragungen im Schenkungsweg, sondern auch Vermögensübergänge von Todes wegen (siehe EAS 2741).
Bundesministerium für Finanzen, 6. Dezember 2006
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | DBA USA (Erb, Sch), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Nachlaß-, Erbschafts- u. Schenkungssteuern), BGBl. Nr. 269/1983 |
Schlagworte: | Wegzugsbesteuerung, unentgeltliche Beteiligungsübertragung, unentgeltliche Übertragung, Vorbehaltsfruchtgenuss |
Verweise: |