EAS 2779
Verlegt ein Gesellschafter einer in den USA bestehenden (transparenten) Limited Liability Company (LLC) mit ausschließlichen Betriebstätten in den USA seine Ansässigkeit von Deutschland nach Österreich, dann ist gemäß Artikel 7 DBA-Österreich/Deutschland der Wertzuwachs in den US-Personengesellschaftsbetriebstätten bis zum Ansässigkeitswechsel der deutschen Besteuerung zu überlassen und in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Dies bedeutet, dass aus Anlass des Zuzuges nach Österreich eine Aufwertung der Wirtschaftsgüter der US-Betriebstätten auf die fremdüblichen Marktwerte erfolgen muss. Diese Aufwertungsmöglichkeit ergibt sich sonach nicht unmittelbar aus § 6 Z 6 EStG, sondern aus dem Abkommensrecht, da nur auf diese Weise sichergestellt werden kann, dass Einkünfte von US-Betriebstätten (hier: der Wertzuwachs in den Betriebstätten) im Realisierungszeitpunkt aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage ausgeschieden wird.
Bundesministerium für Finanzen, 18. Oktober 2006
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998 |
Schlagworte: | LLC, Zuzug, Aufwertung von LLC-Vermögen |