EAS 2756
Mietet die Ehefrau eines in den USA ansässigen Energieberaters mit bulgarischer und kanadischer Staatsbürgerschaft in Österreich für zwei Jahre eine Wohnung, um der 13jährigen Tochter eine Schulausbildung in Europa angedeihen zu lassen (es sind jeweils 8-monatige Aufenhalte in der Wohnung während der Schulzeit geplant), dann tritt die Ehefrau damit in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht ein und es wird auch für den Ehemann - auch wenn er diese Wohnung nur maximal 90 Tage pro Jahr mitbenutzt - die unbeschränkte Steuerpflicht begründet.
Solange aber auf dem Vordruck 6166 seitens der US-Steuerverwaltung der Bestand der US-Ansässigkeit im Sinne des österreichisch-amerikanischen DBA bestätigt wird, können die außerhalb Österreichs erwirtschafteten Einkünfte des US-Energieberaters in Österreich nicht besteuert werden.
Bundesministerium für Finanzen, 9. August 2006
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998 |
Schlagworte: | Formular 6166, unbeschränkte Steuerpflicht |