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Konzernlizenzgebühren in die Schweiz

BMFBMF-010221/0202-IV/4/200620.4.20062006

EAS 2714

Auf Grund von Artikel 15 des im Gefolge der EU-Sparzinsenrichtlinie von der Europäischen Gemeinschaft mit der Schweiz abgeschlossenen "Zinsabkommens" ist ab 1. Juli 2005 im Verhältnis zur Schweiz von den EU-Mitgliedstaaten eine Entlastung von der Quellensteuer auf Lizenzgebühren nach den Regelungen der Zinsen- und Lizenzgebührenrichtlinie zu gewähren.

Artikel 15 des genannten Abkommens entfaltet hierbei eine normative Auswirkung auch auf die Rechtslage in Österreich und bewirkt damit, dass § 99a EStG 1988 ab 1. Juli 2005 sinngemäß auch auf Lizenzgebührenzahlungen an schweizerische Muttergesellschaften anzuwenden ist (EAS 2643 v. 17.8.05 und Rz 8016a des EStR-Wartungserlasses vom 2.1.2006). Rückzahlungsanträge auf dieser Rechtsgrundlage wären daher bei dem nach § 59 BAO zuständigen Finanzamt zu stellen (§ 99a Abs. 8 EStG 1988).

Auf Grund des am 21.3.2006 unterzeichneten (aber noch nicht ratifizierten) Änderungsprotokolls zum DBA-Schweiz wird mit Wirkung ab 1.1.2006 die 5%ige Quellenbesteuerung für grenzüberschreitende Lizenzgebührenzahlungen insgesamt beseitigt. Rückzahlungsanträge, die nach dem Inkrafttreten des Änderungsprotokolls auf der Grundlage des DBA gestellt werden, sind beim Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart auf den vorgesehenen Vordrucken einzubringen (AÖF Nr. 63/2002).

Aus dem Vorhergesagten folgt, dass mit der Bearbeitung eines Rückzahlungsantrages betreffend eine im Dezember 2005 an die schweizerische Konzerngesellschaft gezahlte Lizenzgebühr noch das nach § 59 BAO zuständige Amt zu befassen ist, und zwar auch dann, wenn die Abzugssteuer erst am 16.1.2006 an das Finanzamt abgeführt worden ist.

Bundesministerium für Finanzen, 20. April 2006

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975

Schlagworte:

Zinsabkommen EU/Schweiz, Lizenzgebührenzahlungen, Rückzahlungszuständigkeit

Verweise:

§ 99a EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
EStR 2000, Einkommensteuerrichtlinien 2000 Rz 8016a
Abkommen EG - Schweiz - Besteuerung von Zinserträgen, ABl. Nr. L 385 vom 29.12.2004 S. 30
EAS 2643
BMF 17.12.2001, 04 0101/41-IV/4/01, AÖF Nr. 63/2002

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