EAS 2643
Nach Artikel 15 des im Gefolge der EU-Sparzinsenrichtlinie von der Europäischen Gemeinschaft mit der Schweiz abgeschlossenen "Zinsabkommens" (ABl. L 385 S.30 v. 29.12.2004) ist ab 1. Juli 2005 von den EU-Mitgliedstaaten eine Entlastung von der Quellensteuer auf Lizenzgebühren nach den Regelungen der Zinsen- und Lizenzgebührenrichtlinie auch im Verhältnis zur Schweiz zu gewähren.
Artikel 15 des genannten Abkommens entfaltet eine normative Ausstrahlwirkung auf die Rechtslage in Österreich und hat zur Folge, dass § 99a EStG ab 1. Juli 2005 sinngemäß auch auf Lizenzgebührenzahlungen an schweizerische Muttergesellschaften anzuwenden ist.
17. August 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
---|---|
Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 15 Abkommen EG - Schweiz - Besteuerung von Zinserträgen, ABl. Nr. L 385 vom 29.12.2004 S. 30 |
Schlagworte: | Zinsabkommen EU/Schweiz, Lizenzgebührenzahlungen |