vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Steuerliche Behandlung eines deutschen "schuldrechtlichen Versorgungsausgleiches"

BMFBMF-010221/0528-IV/4/200516.8.20052005

EAS 2645

Erhält die in Österreich ansässige geschiedene Gattin von ihrem in Deutschland ansässigen und gesetzlich zum Unterhalt verpflichteten ehemaligen Ehegatten einen monatlichen nachehelichen Unterhalt von 4.000 Euro, dann unterliegen diese wiederkehrenden Bezüge keiner österreichischen Einkommensbesteuerung.

Wird auf deutscher Seite nach Pensionierung des geschiedenen Ehegatten eine Regelung getroffen, dass diese Unterhaltsleistungen unmittelbar vom ehemaligen Arbeitgeber (mit schuldbefreiender Wirkung für den Unterhaltsverpflichteten) nach Österreich überwiesen werden, dann ändert dies nichts an der steuerlichen Qualifikation der Unterhaltsleistungen und führt nicht zum Entstehen einer österreichischen Steuerpflicht. Denn nach österreichischem Recht ist auch bei grenzüberschreitenden Unterhaltsleistungen ausschließlich entscheidend, ob der österreichische Empfänger der Zahlungen diese in Erfüllung eines ihm gesetzlich zustehenden Unterhaltsanspruches erhält; es ist unerheblich, welche steuerliche Behandlung den Zahlungen im ausländischen Staat zuteil wird; es ist daher auch unerheblich, ob sie im Ausland steuerneutral sind oder sich steuermindernd auswirken.

16. August 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 29 Z 1 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Schlagworte:

Unterhaltsleistungen, schuldrechtlicher Versorgungsausgleich

Stichworte