EAS 2574
Wird ein Mitarbeiter eines österreichischen Unternehmens in einen "Nicht-DBA-Staat" entsandt und mit seinen Bezügen dort einer Besteuerung in Höhe von 10.145 Euro unterworfen, dann ist für die Beurteilung der Frage, ob die für die Steuerfreistellung in Österreich erforderliche 15%-Grenze der ausländischen Steuerbelastung überschritten ist, dieser ausländische Steuerbetrag in ein Verhältnis zu den nach österreichischem Recht ermittelten Auslands-Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu setzen. Den Ausgangswert für die Einkünfteermittlung bildet der Bruttojahresbezug (ohne Ansatz der nichtsteuerbaren Taggelder gemäß § 26 EStG); betragen danach die österreichischen Einkünfte (nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge) 60.925 Euro, dann entspricht dies einer ausländischen Durchschnittsteuerbelastung von 16,65%.
Eine Rechtfertigung, die österreichischen Sonderzahlungen bei der Berechnung außer Ansatz zu lassen und sie sonach von den entlastungsfähigen Einkünften abzuspalten, wäre nur dann gegeben, wenn diese Sonderzahlungen im Ausland keiner Besteuerung unterzogen worden sind; sie wären diesfalls aber in Österreich zu besteuern.
4. März 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | OECD-MA, OECD-Musterabkommen |
Schlagworte: | § 48 BAO, Doppelbesteuerungsverordnung, 15%-Grenze, Arbeitnehmerauslandseinkünfte |
Verweise: | § 26 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |