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Radio

BMF06 0104/9-IV/6/0022.3.2005

Rz 1622
Siehe Rz 4741, Stichwort "Radio".

Rechtsberatungskosten

Rz 1623
Kosten eines Rechtsanwalts sind Betriebsausgaben, soweit ein Zusammenhang mit dem Betriebsgeschehen nachgewiesen wird (zB Beratung im Bereich Arbeits-, Versicherungs-, Vertragsrecht, Einbringung betrieblicher Forderungen). Kosten für die Vertragserrichtung und Beratung, die der Anschaffung von Wirtschaftsgütern dienen, sind entsprechend der Nutzungsdauer abzuschreiben.

Reisekosten

Rz 1624
Siehe Rz 1378 ff sowie Stichwort "Studienreisen" (Rz 1651).

Rentenzahlungen

Rz 1625
Siehe Rz 7001 ff.

Repräsentationsaufwendungen

Rz 1626
Siehe Rz 4808 ff.

Rückdeckungsversicherung

Rz 1627
Zu Rückdeckungsversicherungen für Abfertigungen siehe Rz 3368 f.

Rückzahlungen

Rz 1628
Die freiwillige Rückzahlung von Einnahmen zur Vermeidung der Steuerprogression ist keine Betriebsausgabe (VwGH 2.12.1955, 0257/53). Betriebsausgaben sind aber die Rückzahlung eines Kaufpreises für eine Warenlieferung (VwGH 26.1.1962, 0549/60) und die Herausgabe von Vorjahresgewinnen aus Anlass eines Urteiles auf Herausgabe des Betriebes im Erbschaftsprozess (VwGH 22.9.1982, 81/13/0028).

Stichworte