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Steuerliche Behandlung der Betriebsausgaben eines in Österreich und Deutschland tätigen Künstlers

BMFSch 670/1-IV/4/0413.2.20042004

EAS 2425

Bezieht ein in Österreich ansässiger Künstler über eine deutsche Künstleragentur für Deutschland-Auftritte 750.000 Euro (1,000.000 abzüglich der deutschen Abzugssteuer von 25%) und erzielt dieser Künstler in Österreich Gagen in der Größenordnung von 500.000 Euro, dann sind die aus den Deutschland-Auftritten herrührenden Einkünfte in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung freizustellen. Hat der Künstler Aufwendungen in der Höhe von 800.000 Euro zu tragen, wobei 600.000 auf die Deutschland-Auftritte entfallen, dann ist bei Abgabe der österreichischen Einkommensteuererklärung wie folgt vorzugehen :

Betriebseinnahmen Deutschland

1,000.000

 

Betriebsausgaben Deutschland

- 600.000

 

DBA-steuerfreie Eink. Deutschland

400.000

KZ 440

   

Betriebseinnahmen Österreich

500.000

 

Betriebsausgaben Österreich

- 200.000

 

steuerpflichtige Einkünfte

300.000

KZ 320

 

Nachstehende Vorgangsweise ist unrichtig, selbst wenn diese in Absprache mit dem Finanzamt und mit Billigung der Betriebsprüfung erfolgt sein sollte :

 

Betriebseinnahmen - D

1,000.000

KZ 440

Betriebseinnahmen - Ö

500.000

 

Betriebsausgaben

- 800.000

 

Gesamtbetrag der Eink.

700.000

 

abzügl. Einnahmen - D

-1,000.000

 

Verlust

- 300.000

KZ 320

 

13. Februar 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002

Schlagworte:

Künstlerbesteuerung

Stichworte