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Grenzgängereigenschaft einer teilzeitbeschäftigten Gesellschaftergeschäftsführerin in Liechtenstein

BMFW 409/1-IV/4/045.7.20042004

EAS 2481

Erhält eine in Österreich ansässige Pensionistin auf Grund ihrer langjährigen Berufserfahrung im Speditionsgewerbe die Möglichkeit, für eine liechtensteinische Speditions-GmbH geringfügig (jeden Montag 6 - 8 Stunden) in Liechtenstein tätig zu werden, dann erscheint eine Einstufung als Grenzgängerin nicht sachgerecht. Wohl ist in EAS 345 die Auffassung vertreten worden, Grenzgänger sei jeder, der an jedem seiner Arbeitstage in den anderen Staat einpendelt und dies könne auch in einem Fall zutreffen, in dem ein Schweizer ein Arbeitsverhältnis in Österreich eingeht, das nur drei Arbeitstage (3 x 8 Stunden) pro Woche vorsieht. Diese Sichtweise muss aber bereits als Grenzwert für die Grenzgängereinstufung gesehen werden; sie noch weiter zu dehnen und bereits bei einer bloß dreistündigen Wochenarbeitszeit von einem "Grenzgänger" zu sprechen, erscheint zu weitgehend (so EAS 2227 im Fall eines Musiklehrers, der in Liechtenstein wöchentlich 3 Stunden unterrichtete). Auch in EAS 1570 wurde im Fall eines österreichischen Musiklehrers, der nur Freitag nachmittags in der Schweiz unterrichtete, eine Grenzgängereigenschaft nicht in Erwägung gezogen.

Die Frage ist allerdings nur von untergeordneter Bedeutung, da bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Verhältnis zu Liechtenstein infolge des anzuwendenden Anrechnungsverfahrens (Artikel 23 Abs. 2 DBA-Liechtenstein) die Einbeziehung der liechtensteinischen Einkünfte in die österreichische Besteuerungsgrundlage unabhängig davon erfolgt, ob Grenzgängereigenschaft besteht oder nicht. Die Frage ist daher nur insoweit von Bedeutung, als Liechtenstein im Fall der Grenzgängereigenschaft die in Artikel 15 Abs. 4 des Abkommens vorgesehene Besteuerungsgrenze von 4% beachten muss.

05. Juli 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 15 DBA FL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 24/1971
Art. 15 Abs. 4 DBA FL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 24/1971
Art. 23 Abs. 2 DBA FL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 24/1971

Schlagworte:

Grenzgängereinstufung, Teilzeitbeschäftigung, geringfügige Beschäftigung, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Anrechnungsmethode, Anrechnungsverfahren, Besteuerungsgrenze

Verweise:

EAS 345
EAS 1570
EAS 2227

Stichworte