vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wissenschaftspreisvergabe durch eine Privatstiftung in die Ukraine

BMFC 165/1-IV/4/0417.5.20042004

EAS 2459

Vergibt eine österreichische Privatstiftung im Rahmen eines internationalen Wettbewerbes Preisgelder für besondere Verdienste um wissenschaftliche Arbeiten an Preisträger in der Ukraine, dann sind diese Stiftungszuwendungen gemäß Artikel 21 des DBA-Ukraine in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Entscheidend ist, dass von der ukrainischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigungen der Preisträger vorliegen. Es ist unerheblich, ob der Preisträger eine Einzelperson, eine Universität oder ein Verein ist.

17. Mai 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 21 DBA UA (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Ukraine (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 113/1999

Schlagworte:

Privatstiftung, Internationale Wissenschaftspreise

Stichworte