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Verwertung von inländischen Baubetriebstättenverlusten ausländischer Baufirmen

BMFP 8/5-IV/4/0417.5.20042004

EAS 2460

Unterhält eine deutsche Baufirma in Österreich mehrere Baubetriebstätten, von denen einige einen Verlust, andere einen Gewinn erbringen, dann tritt geradezu "automatisch" ein inländischer Verlustausgleich ein, da bei der beschränkt steuerpflichtigen ausländischen Kapitalgesellschaft die positiven und negativen Jahresergebnisse der inländischen Betriebstätte nur in zusammengefasster Form der Besteuerung zugeführt werden. Um dieses Ergebnis zu erreichen bedarf es daher nicht der Inanspruchnahme des Betriebstättendiskriminierungsverbotes des DBA-Deutschland.

Geht es hingegen darum, dass die ausländische Baufirma im Jahre 1 eine inländische Baubetriebstätte mit einem Verlust geschlossen hat und sodann im Jahre 4 in einer anderen Baubetriebstätte einen Gewinn erzielt, dann bestünde nach inländischem Recht nur unter den einschränkenden Bestimmungen des § 102 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 eine Verlustvortragsmöglichkeit (EAS 1418). Aus dem Diskriminierungsverbot des DBA-Deutschland ist keine Lockerung dieser Einschränkungen ableitbar. Denn das Diskriminierungsverbot verpflichtet Österreich die (im Jahr 1 liquidierte) Betriebstätte nicht anders als ein (unbeschränkt steuerpflichtiges) österreichisches Unternehmen zu behandeln. Wird ein österreichisches Unternehmen (eine Kapitalgesellschaft) liquidiert, dann geht ein noch unverwerteter Verlust nicht auf eine andere bestehende österreichische Kapitalgesellschaft über; auch dann nicht wenn es sich hierbei um eine Schwestergesellschaft handelt. Daher kann auch der Betriebstättenverlust der erstgenannten Betriebstätte nicht auf das positive Ergebnis einer anderen Betriebstätte übertragen werden (siehe im Übrigen die zum gleiche Ergebnis führende Argumentation in EAS 1397).

17. Mai 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002

Schlagworte:

Betriebstättenverlustvortrag für beschränkt Steuerpflichtige, verlust- und gewinnbringende Inlandsbaustellen, Diskriminierungsverbot

Verweise:

§ 102 Abs. 2 Z 2 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
EAS 1418
EAS 1397

Stichworte