EAS 2368
Schüttet eine österreichische GmbH ihren Gewinn an ihre zu 100% beteiligte und operativ tätige inländische Mutter-KG aus, die ihrerseits zu 100% einer US-Kapitalgesellschaft gehört, dann ist diese Gewinnausschüttung bei der Gewinnfeststellung der KG steuerfrei zu stellen. Denn die US-Kapitalgesellschaft hat gemäß Artikel 23 Abs. 3 DBA-USA Anrecht, bei der Besteuerung ihrer österreichischen KG-Betriebstätten nicht ungünstiger behandelt zu werden als eine österreichische Kapitalgesellschaft. Da österreichische Kapitalgesellschaften die Beteiligungsertragsbefreiung des § 10 Abs. 1 KStG 1988 auch dann in Anspruch nehmen können, wenn sie inländische Beteiligungserträge über inländische KG-Betriebstätten beziehen, muss Gleiches auch für die US-Kapitalgesellschaft gelten.
11. November 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 23 Abs. 3 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998 |
Schlagworte: | Gewinnausschüttungen, Beteiligungserträge, Beteiligungsertragsbefreiung, Gleichbehandlung |