EAS 2310
Gewinnausschüttungen, die eine schweizerische Muttergesellschaft von ihrer österreichischen Tochtergesellschaft bezieht, sind in Österreich gemäß Artikel 10 Abs. 2 DBA-Schweiz von der Besteuerung befreit. Allerdings steht diese Befreiung unter dem - international üblichen - Vorbehalt, dass das Abkommen keine bindenden Feststellungen darüber trifft, ob die Steuerentlastung unmittelbar bei Dividendenzahlung (Quellenentlastungssystem) oder im Wege eines Rückerstattungsverfahrens (Rückzahlungssystem) erfolgt (Artikel 28 DBA CH).
Aus der Durchführungsvereinbarung zum Abkommen, BGBl. Nr. 65/1975, ergibt sich, dass im Fall der österreichischen Kapitalertragsteuer zwingend das Rückzahlungssystem anzuwenden ist.
Wurden die Anteile an der österreichischen GmbH von den österreichischen Gesellschaftern an die schweizerische Holdinggesellschaft verkauft, dann ist nicht auszuschließen, dass dieser Vorgang im Zuge des Rückzahlungsverfahrens aus dem Blickwinkel des VwGH-Erkenntnisses vom 26.07.2000, 97/14/0070, einer näheren Prüfung unterzogen wird.
11. Juli 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 10 Abs. 2 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975 |
Schlagworte: | Gewinnausschüttungen, Holdinggesellschaften, Rückerstattungsverfahren |
Verweise: | DBA CH (Durchführung), Doppelbesteuerung - Entlastung bei Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühr, BGBl. Nr. 65/1975 |