vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Österreichische Grenzgänger-Geschäftsführer deutscher Kapitalgesellschaften

BMF04 4382/2-IV/4/0311.7.20032003

EAS 2316

Nach Art. 9 Abs. 3 DBA-Deutschland aus dem Jahr 1954 waren in Österreich ansässige und als Grenzgänger bei deutschen Kapitalgesellschaften beschäftigte Geschäftsführer in Österreich steuerpflichtig, vorausgesetzt, dass die Arbeit tatsächlich im deutschen Grenzgebiet ausgeübt worden ist und dass sie an der Kapitalgesellschaft nicht wesentlich beteiligt waren.

Im Geltungsbereich des ab 1. Jänner 2003 anzuwendenden Abkommens vom 24. August 2000 ist aber insoweit eine Rechtsänderung eingetreten, als das Besteuerungsrecht Deutschland zufällt. Denn Geschäftsführer werden im DBA-2000 aus der - mit der Grenzgängerregelung versehenen - Zuteilungsregel für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit herausgelöst und der Zuteilungsregel für Aufsichtsräte unterstellt, die keine Grenzgängersondervorschrift mehr enthält (EAS 1553 und österreichisch-deutsche Verständigung vom 3. März 2000, AÖF Nr. 103/2000).

11. Juli 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 9 Abs. 3 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Art. 16 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002

Schlagworte:

Grenzgängerregelung, Geschäftsführer, Tätigkeitsort, wesentliche Beteiligung, Zuteilungsregel

Verweise:

EAS 1553
BMF 03.05.2000, 04 1482/13-IV/4/00, AÖF Nr. 103/2000

Stichworte