EAS 2233
Bezieht ein in Österreich ansässiger Investor Ausschüttungen aus einem US-Investmentfonds, von denen in den USA gemäß dem DBA-USA eine 15-prozentige Quellensteuer in Abzug gebracht worden ist, dann ist gemäß Artikel 22 Abs. 3 des Abkommens diese US-Steuer auf die österreichische Einkommensteuer des Investors, die auf diese Ausschüttungen entfällt, anzurechnen. Als in Österreich steuerpflichtige Einnahme ist hierbei der um die US-Quellensteuer ungekürzte Ausschüttungsbetrag anzusetzen.
20. Februar 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
---|---|
Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 10 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998 |
Schlagworte: | Ausschüttungen, Investmentfonds, Quellensteuer, Ausschüttungsbetrag |