EAS 2227
Erhält ein österreichischer Musiklehrer die Möglichkeit, wöchentlich drei Stunden Musikunterricht an einer St. Gallener Schule zu erteilen, dann erscheint eine Einstufung als Grenzgänger nicht sachgerecht. Wohl ist in EAS 345 die Auffassung vertreten worden, Grenzgänger sei jeder, der an jedem seiner Arbeitstage in den anderen Staat einpendelt und dies könne auch in einem Fall zutreffen, in dem ein Schweizer ein Arbeitsverhältnis in Österreich eingeht, das nur drei Arbeitstage (3 x 8 Stunden) pro Woche vorsieht. Diese Sichtweise muss aber bereits als Grenzwert für die Grenzgängereinstufung gesehen werden; sie noch weiter zu dehnen und bereits bei einer bloß dreistündigen Wochenarbeitszeit von einem "Grenzgänger" zu sprechen, erscheint zu weitgehend.
Zur steuerlichen Behandlung der österreichischen Musiklehrer in der Schweiz siehe im Übrigen EAS 1570.
11. Februar 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung: