EAS 2222
In EAS 1622 wurde auf das Ergebnis einer österreichisch-deutschen Verständigung hingewiesen, die Folgendes zum Inhalt hatte: "Grenzüberschreitend fließende Erlöse aus der Liquidation einer Kapitalgesellschaft stellen Erträge aus einer Transaktion dar, die einem Veräußerungsvorgang entspricht. Ihre steuerliche Erfassung richtet sich daher nach den Regelungen des Artikels 7 des Abkommens und fällt nicht unter Artikel 10a". Eine dementsprechende Aussage findet sich in einem Entwurf für ein österreichisch-deutsches Anwendungsschreiben zum DBA-2000. Es ist daher davon auszugehen, dass auch die deutsche Seite zur Beibehaltung dieser Rechtsauffassung im Geltungsbereich des neuen Doppelbesteuerungsabkommens bereit sein wird. Das erwähnte Anwendungsschreiben soll noch im Laufe des Jahres 2003 mit Deutschland abschließend akkordiert werden.
03. Februar 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 13 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002 |
Schlagworte: | Liquidationserlöse, Veräußerungsgewinne |
Verweise: |