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Zinsenloses Gesellschafterdarlehen nach Deutschland

BMFE 21/9-IV/4/027.1.20032003

EAS 2197

Beachte:
Die gegenständliche EAS-Auskunft wurde mit Inkrafttreten der Verrechnungspreisrichtlinien 2021 zur Gänze unanwendbar (vgl. VPR 2021 Abschnitt 5.1.).

Vergibt eine in Österreich ansässige natürliche Person an die ihr gehörende deutsche Kapitalgesellschaft ein unverzinsliches Darlehen, wobei die Unverzinslichkeit am Fremdverhaltensgrundsatz gemessen unüblich ist, dann unterliegt ein fremdüblicher Zinsertrag der österreichischen Besteuerung. Und zwar auch dann, wenn die von der deutschen Kapitalgesellschaft stammenden Kapitalerträge nicht zu den betrieblichen, sondern zu den privaten Einkünften des österreichischen Gesellschafters zählen. Der Umstand, dass die den Fremdverhaltensgrundsatz fordernde Bestimmung des § 6 Z 6 EStG 1988 eine Gewinnermittlungsvorschrift ist und daher rein formal gesehen die Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht anspricht, kann nicht als Rechtfertigung dafür herangezogen werden, im Bereich der nichtbetrieblichen Einkünfte den Fremdverhaltensgrundsatz zwischen nahestehenden Personen nicht zu beachten. Der aus der "Angehörigen-Rechtsprechung" resultierende Fremdverhaltensgrundsatz für die Gestaltung der Beziehungen zwischen Gesellschafter und seiner Kapitalgesellschaft gilt für betrieblich und außerbetrieblich unterhaltene Beziehungen zur Gesellschaft.

Durch die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes wurde im Übrigen unter Berufung auf die "Angehörigen-Rechtsprechung" bestätigt, dass im Fall einer unverzinslichen Gesellschafterkaufpreisforderung in den betreffenden Jahren jeweils eine Forderung auf Bezahlung der Zinsen entstanden ist (VwGH 31.03.1998, 93/13/0024, ÖStZB 1998, 560).

Besondere Überlegungen wären lediglich dann anzustellen, wenn sich im gegebenen Zusammenhang ein Effekt einer Doppelbesteuerung einstellen sollte (der in Österreich als Zinsertrag besteuerte Betrag wird in Deutschland nicht korrespondierend als Zinsaufwand berücksichtigt).

07. Jänner 2003
Für den Bundesminister:
Dr. Loukota

Für die Richtigkeit
der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 6 Z 6 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Schlagworte:

zinsenlose Darlehen, unverzinsliche Gesellschafterdarlehen, unangemessene Verzinsung, Fremdverhaltensgrundsatz, außerbetriebliche Einkünfte, Angehörigen-Rechtsprechung, Gesellschafterkaufpreisforderung

Verweise:

VwGH 31.03.1998, 93/13/0024
VPR 2021, Verrechnungspreisrichtlinien 2021 Abschnitt 5.1.

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