EAS 2171
Beachte:
Die Aussagen dieser EAS-Auskunft sind gemäß Erlass des BMF vom 12.06.2014, BMF-010221/0362-VI/8/2014, überholt.
Grundlegende Aussagen über die bei internationalen Konzernversetzungen maßgebenden Gegebenheiten enthalten zB EAS 929 oder EAS 1314. Es ergibt sich daraus, dass von Parteienseite zunächst Klarheit darüber hergestellt werden muss, welche der drei maßgebenden Gestaltungsformen gewählt worden ist (Vertragsverhältnis zur Entsendungsgesellschaft durch den Mitarbeiter oder Arbeitskräftegestellung bzw. Assistenzleistung durch die entsendende Gesellschaft). Aus Sachverhaltsfragmenten wie
- der Mitarbeiter berichtet Vorgesetzten in Deutschland
- er bezieht sein Gehalt von der österreichischen Konzerngesellschaft, wobei der Lohnaufwand an die deutsche Gesellschaft weiterverrechnet wird
- Flüge für Dienstreisen werden in Deutschland gebucht und gezahlt
- bewohnt in Deutschland ein Appartement, das die deutsche Konzerngesellschaft bezahlt,
- Wochenend-Heimflüge werden von der deutschen Konzerngesellschaft gebucht und bezahlt
- österreichisches Arbeitsrecht wird angewendet
und Ähnlichem lässt sich jedenfalls kein brauchbares Beurteilungsergebnis gewinnen, welche der drei Gestaltungsformen in einer für die Finanzverwaltung anerkennungsfähigen Form vorliegt. In Fällen dieser Art wird es daher im Zweifel unabdingbar sein, zunächst eine Beratung durch hierzu berufene Wirtschaftstreuhänder in Anspruch zu nehmen; dies erscheint für international tätige Konzern-Arbeitgeber durchaus zumutbar.
27. November 2002
Für den Bundesminister:
Dr. Loukota
Für die Richtigkeit
der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 15 OECD-MA, OECD-Musterabkommen |
Schlagworte: | Konzernversetzungen, Arbeitskräftegestellung, Assistenzleistung |
Verweise: | EAS 929 |