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Shopmanagement durch eine deutsche OHG für eine österreichische Kapitalgesellschaft

BMFB 52/3-IV/4/0228.10.20022002

EAS 2159

Übernimmt eine deutsche OHG durch Entsendung eines ihrer Geschäftsführer das "Shopmanagement" für die von einer österreichischen Kapitalgesellschaft geführten Geschäftsketten, so wird die deutsche OHG (genauer: jeder ihrer Gesellschafter) eine inländische Betriebstätte unterhalten, wenn die Funktionen der deutschen OHG in bereitgestellten Räumlichkeiten der inländischen Kapitalgesellschaft ausgeübt werden.

Allerdings muss im Hinblick auf die in der Anfrage geschilderten Sachverhaltsgegebenheiten darauf hingewiesen werden, dass das EAS-Auskunftsverfahren ungeeignet ist, bei komplexen und neuartigen Geschäftsstrukturen die steuerlichen Rechtsfolgen mit der in der Anfrage erhofften Exaktheit und Verbindlichkeit festzulegen. Denn die Beurteilung, welche Sachverhaltsgegebenheiten in einem konkreten Besteuerungsfall steuerliche Wirkung entfalten, muss den Abgabenbehörden erster Instanz vorbehalten bleiben.

28. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 7 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002

Schlagworte:

Shopmanagement, Entsendung, Betriebstätte

Stichworte