EAS 2101
Veräußert eine österreichische Kapitalgesellschaft eine 17-prozentige Beteiligung an einer in einem anderen EU-Staat aktiv tätigen Kapitalgesellschaft, dann unterliegt der hierbei erzielte Veräußerungsgewinn nach inländischem und zwischenstaatlichem Steuerrecht der österreichischen Körperschaftsbesteuerung. Wird nun in einem solchen Fall eine 100-prozentige deutsche Tochter-Holding-GmbH zwischengeschaltet, die ihrerseits die gewinnbringende Veräußerung vornimmt, hierbei einen nach § 8b dKStG steuerfreien Veräußerungsgewinn lukriert und diesen sodann als internationale Schachteldividende in die Hände der österreichischen Kapitalgesellschaft weiterleitet, dann stellt sich § 10 Abs. 3 KStG 1988 der Erzielung der mit einer solchen Gestaltung erhofften Steuerfreiheit entgegen. Nach österreichischer Auffassung wird die Anwendung von § 10 Abs. 3 KStG 1988 durch DBA-Recht nicht behindert (siehe zB EAS 1410, EAS 1485, EAS 1509).
22. Juli 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 10 Abs. 3 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988 |
Schlagworte: | Beteiligungsveräußerung, EU-Gesellschaft, Schachteldividenden, internationale Schachtelbegünstigung |
Verweise: |