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US-Verluste und Wohnsitzverlegung nach Österreich

BMFSch 380/3-IV/4/0222.7.20022002

EAS 2097

Verlegt ein US-Staatsbürger mit seiner Familie den Wohnsitz nach Österreich und wird er hierdurch in Österreich nicht nur unbeschränkt steuerpflichtig, sondern auch "ansässig" im Sinn des DBA-USA, dann erlangen hierdurch die in seinem US-Hotel erlittenen Verluste die Ausgleichsfähigkeit mit seinen Beratungs- und Geschäftsführereinkünften, die er von einer ihm zu 50% gehörenden inländischen GmbH erzielt. Die US-Hotelverluste, die noch in der Zeit der beschränkten Steuerpflicht entstanden sind, können indessen nicht als Sonderausgabe abgesetzt werden (EStR 2000 Rz 8059).

Es ist wohl richtig, dass die USA gemäß Art. 22 Abs. 2 DBA-USA berechtigt sind, die von der österreichischen GmbH erzielten Einkünfte ebenfalls einer Besteuerung zu unterziehen; allerdings unter Anrechnung der österreichischen Steuer. In dem geschilderten Fall kann indessen kein Erfordernis eintreten, eine US-Steuer in Österreich anzurechnen.

22. Juli 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 4 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
Art. 22 Abs. 2 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998

Schlagworte:

Auslandsverluste, Wohnsitzverlegung, Ansässigkeit, Ausgleichsfähigkeit, Beratungseinkünfte, Geschäftsführereinkünfte, Sonderausgaben, Verlustabzug, Steueranrechnung

Stichworte