EAS 1837
Wandelt sich eine in Luxemburg steuerpflichtige luxemburgische Tochtergesellschaft einer österreichischen Kapitalgesellschaft durch Gesellschafterbeschluss in eine nach dem Gesetz vom 31. Juli 1929 in Luxemburg steuerfreie Holdinggesellschaft um und werden aus diesem Anlass die bisher unversteuerten stillen Reserven in Luxemburg einer Liquidationsbesteuerung unterworfen (so wie dies § 18 KStG für den Wechsel österreichischer steuerpflichtiger Kapitalgesellschaften in den Status der Steuerbefreiung vorsieht), dann kann dies in den Händen der österreichischen Muttergesellschaft einen "Methodenwechsel" (§ 10 Abs. 3 KStG) für die steuerliche Behandlung der Gewinnausschüttungen und Beteiligungsveräußerungen zur Folge haben; es führt dies aber in ihren Händen nicht zu einer steuerlichen Erfassung eines fiktiven Veräußerungsgewinnes; dies allerdings unter der Voraussetzung, dass in Luxemburg tatsächlich keine Gesellschaftsauflösung unter gleichzeitiger Neugründung stattfindet und sonach die Kapitalgesellschaft als solche fortbesteht.
23. April 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
---|---|
Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 18 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988 |
Schlagworte: | Holding-1929, 1929-Holding, luxemburgische Tochtergesellschaft, steuerfreie Holdinggesellschaft, Liquidationsbesteuerung, Methodenwechsel, Gewinnausschüttung, Beteiligungsveräußerung, fiktiver Veräußerungsgewinn, Gesellschaftsauflösung, Neugründung |