EAS 1584
Schließt ein in einem DBA-Partnerstaat ansässiger Schauspieler mit einem inländischen Theaterbetrieb einen Vertrag, aufgrund dessen er einerseits als Schauspieler in Österreich auftritt, gleichzeitig aber auch für Regie und Bühnenbild verantwortlich zeichnet, dann sind die auf Grund solcher Mischverträge gezahlten Honorare nach den in Ziffer 11 des OECD-Kommentars zu Artikel 12 für Mischverträge aufgestellten Grundsätzen aufzuteilen; der solcherart auf das nichtdarstellende Wirken (Regie und/oder Bühnenbild) entfallende Honoraranteil ist in Österreich von der Besteuerung abkommensgemäß zu entlasten.
05. Jänner 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 17 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975 |
Schlagworte: | Mischverträge |