vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kein § 48 BAO bei Schenkungssteuerbefreiung in Deutschland

BMFS 13/11-IV/4/995.1.20002000

EAS 1580

Überläßt eine in Deutschland ansässige Staatsbürgerin ihrer in Österreich lebenden Tochter schenkungsweise einen Bargeldbetrag von 100.000 DEM, dann kann auf die schenkungssteuerliche Erfassung in Österreich nicht durch eine Ausnahmegehmigung gemäß § 48 BAO verzichtet werden, wenn dieser Schenkungsvorgang infolge des in Deutschland zustehenden Schenkungsfreibetrages keiner deutschen Besteuerung unterliegt. Denn § 48 BAO könnte nur "zur Ausgleichung der in- und ausländischen Besteuerung" angewendet werden. Dieses Tatbestandselement liegt aber bei Fehlen einer Besteuerung in Deutschland, gleichgültig aus welchen Gründen, nicht vor.

05. Jänner 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 48 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961

Stichworte