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In Mexiko für eine deutsche Filmproduktionsgesellschaft tätiger inländischer Schauspieler

BMFP 258/1-IV/4/0017.10.20002000

EAS 1693

Kraft unbeschränkter Steuerpflicht ist ein in Österreich ansässiger Schauspieler mit den Bezügen, die er als Dienstnehmer einer deutschen Filmproduktionsgesellschaft für die ausschließlich in Mexiko erfolgende Mitwirkung an einer Filmproduktion erhält, in Österreich steuerpflichtig. Die Bezüge sind gemäß Artikel 9 i.V. mit Art. 13 des DBA-Ö/Deutschland von der deutschen Besteuerung freizustellen.

17. Oktober 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 13 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955

Stichworte