EAS 1693
Kraft unbeschränkter Steuerpflicht ist ein in Österreich ansässiger Schauspieler mit den Bezügen, die er als Dienstnehmer einer deutschen Filmproduktionsgesellschaft für die ausschließlich in Mexiko erfolgende Mitwirkung an einer Filmproduktion erhält, in Österreich steuerpflichtig. Die Bezüge sind gemäß Artikel 9 i.V. mit Art. 13 des DBA-Ö/Deutschland von der deutschen Besteuerung freizustellen.
17. Oktober 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 13 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955 |