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Dienstgeberbeitragsentrichtung für einen im Inland tätigen Außendienstmitarbeiter einer deutschen GmbH

BMF04 1482/58-IV/4/0017.10.20002000

EAS 1739

 

Eine deutsche GmbH, die einen Außendienstmitarbeiter mit Reisetätigkeit zu österreichischen Kunden fast ausschließlich in Österreich beschäftigt, ohne hier aber über eine Lohnsteuerbetriebstätte zu verfügen, ist nicht zum Lohnsteuerabzug verpflichtet; die an den Mitarbeiter gezahlten Bezüge sind im Veranlagungsweg in Österreich der Einkommensbesteuerung zu unterziehen.

Die deutsche GmbH ist allerdings verpflichtet, im Selbstberechnungsverfahren den Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen zu entrichten, da sie Dienstnehmer im Bundesgebiet beschäftigt.

17. Oktober 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 41 FLAG 1967, Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967

Schlagworte:

Dienstnehmer, Lohnsteuerbetriebstätte, Dienstgeberbeitrag

Stichworte