EAS 1655
Schüttet eine österreichische GMBH ihren Gewinn an ihre deutsche Mutter-KG aus, dann hängt die steuerliche Behandlung dieser Ausschüttung in Österreich davon ab, ob alle Gesellschafter der deutschen KG im Sinn des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland ansässig sind. Trifft dies zu, dann ist wohl anlässlich der Gewinnausschüttung die 25%ige Kapitalertragsteuer einzubehalten, doch können dann sämtliche deutschen Gesellschafter durch Einbringung eines Rückzahlungsantrages nach § 240 BAO beim Finanzamt Eisenstadt eine Rückzahlung der die 15%-Grenze des Art. 10a DBA-Deutschland übersteigenden Betrages erwirken.
08. Mai 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 10a DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955 |
Schlagworte: | Gewinnausschüttungen, Ansässigkeit, Kapitalertragsteuer, Rückzahlungsantrag |