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GMBH-Gewinnausschüttung an eine deutsche Mutter-KG

BMF04 1482/23-IV/4/008.5.20002000

EAS 1655

 

Schüttet eine österreichische GMBH ihren Gewinn an ihre deutsche Mutter-KG aus, dann hängt die steuerliche Behandlung dieser Ausschüttung in Österreich davon ab, ob alle Gesellschafter der deutschen KG im Sinn des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland ansässig sind. Trifft dies zu, dann ist wohl anlässlich der Gewinnausschüttung die 25%ige Kapitalertragsteuer einzubehalten, doch können dann sämtliche deutschen Gesellschafter durch Einbringung eines Rückzahlungsantrages nach § 240 BAO beim Finanzamt Eisenstadt eine Rückzahlung der die 15%-Grenze des Art. 10a DBA-Deutschland übersteigenden Betrages erwirken.

08. Mai 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 10a DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
§ 240 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961

Schlagworte:

Gewinnausschüttungen, Ansässigkeit, Kapitalertragsteuer, Rückzahlungsantrag

Stichworte