EAS 1623
Verlegt ein österreichischer Staatsbürger nach 10 jährigem Aufenthalt in Schweden seinen Wohnsitz nach Österreich zurück, wobei er sein Wertpapierdepot nach Österreich transferiert und es in der Folge zur Finanzierung eines Wohnungsankaufes teilweise veräußert, dann ist für die Berechnung der Spekulationsfrist nicht der Zeitpunkt des Eintrittes in die unbeschränkte Steuerpflicht, sondern der Zeitpunkt der tatsächlichen Anschaffung der Wertpapiere maßgebend.
13. März 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 27 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |