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Ungarische Beteiligungserträge einer österreichischen Stiftung

BMFB 764/1-IV/4/0030.10.20002000

EAS 1744

Bezieht eine österreichische Privatstiftung Beteiligungserträge von einer ungarischen Kapitalgesellschaft, dann sind diese gemäß § 13 Abs. 2 Z. 3 KStG nur dann in Österreich körperschaftsteuerfrei, wenn keine Steuerentlastung auf Grund des österreichisch-ungarischen Doppelbesteuerungsabkommens erfolgt. Wird daher die ungarische Dividendensteuer unter Berufung auf das DBA-Ungarn auf 10% herabgesetzt, geht hiedurch die Steuerbefreiung in Österreich verloren.

30. Oktober 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 13 Abs. 2 Z 3 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988

Schlagworte:

Privatstiftung

Stichworte