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Tournee eines österreichischen Marionettentheaters durch die USA

BMFL 257/1-IV/4/005.9.20002000

EAS 1720

Unternimmt ein österreichisches Marionettentheater, das in der Rechtsform einer GmbH betrieben wird, eine Tournee durch die USA, so ist Folgendes zu beachten:

Den Marionettenspielern wird wie den Schauspielern eines Theaters die Künstlereigenschaft im Sinn des Artikels 17 Abs. 1 DBA-USA zuzumessen sein. Allerdings unterliegen die Tourneeeinkünfte der GmbH nicht der US-Besteuerung, da Artikel 17 Abs. 1 nur auf natürliche Personen, sonach nur auf die (im Angestelltenverhältnis) tätigen "Künstler" anwendbar ist. Soweit diese "Künstler" Bruttoeinnahmen aus der Tournee in einem die 20.000 US-Dollar Freigrenze nicht übersteigendem Ausmaß erzielen, dürfen auch sie in den USA nicht besteuert werden (siehe auch das Verständigungsprotokoll zu Artikel 17, betr. den vergleichbaren Fall eines Orchestergastspiels).

Wenn der US-Agent dennoch einen Teil des vereinbarten Honorars der GmbH einbehält und an die US-Steuerbehörden abführt, so widerspricht dies nicht dem DBA (Art. 17 Abs. 3). Allerdings muss diesfalls über Anträge der einzelnen "Künstler" eine entsprechende Steuerrückerstattung in den USA stattfinden.

Sollte in Übereinstimmung mit den Regeln des DBA-USA keine volle Rückerstattung der US-Steuer erfolgen, dann wäre die abkommenskonform in den USA verbleibende Steuer in Österreich anrechenbar. Allerdings nicht auf der Ebene der GmbH (da diese in den USA nicht besteuert wurde), sondern im Veranlagungsweg auf der Ebene der "Künstler".

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass sich das DBA-USA lediglich auf die US-Bundessteuern bezieht. Sollten gliedstaatliche Einkommensteuern von der GmbH erhoben werden, dann könnte diesbezüglich eine Vermeidung der Doppelbesteuerung auf der Grundlage von § 48 BAO durch die GmbH beantragt werden.

05. September 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 17 Abs. 1 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
Art. 17 Abs. 3 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
§ 48 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961

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