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Vermögensübertragungen an den in Deutschland lebenden Sohn

BMFM 523/3-IV/4/005.9.20002000

EAS 1719

Werden von einer in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen drei Anteile an inländischen Kapitalgesellschaften, die im Ausmaß von 9% von ihr gehalten werden, an ihren in Deutschland lebenden Sohn veräußert, dann sind diese Vorgänge in Österreich nicht steuerbar; sie führen auch nicht zur "Wegzugsbesteuerung", da durch den Veräußerungsvorgang keine österreichischen Besteuerungsrechte beschränkt werden. Der Umstand, dass ein im Liquidationsfall - bei Unterlassung der Veräußerung - erwachsendes Besteuerungsrecht verloren geht, kann außer Betracht bleiben, weil die Wegzugsbesteuerung nach dem Gesetzeswortlaut nur bei Veräußerung von Anteilen im Sinn des § 31 Abs. 1 EStG eingreift; Absatz 1 aber erfasst nur Beteiligungen im Ausmaß von über 10%.

Sollte dem Sohn unter Ausnutzung der befristeten Schenkungssteuerbefreiung des § 15 Abs. 1 Z. 19 ErbStG ein österreichisches Sparbuch mit einem Einlagenstand geschenkt werden, der ihm die Abstattung des Kaufpreises ermöglicht, dann stellt sich eine solche Transaktion im Ergebnis als eine Umgehung der mit einer schenkungsweisen Anteilsübertragung sonst eintretenden inländischen Schenkungssteuerpflicht dar. Aus Sicht des BM für Finanzen kann eine insgesamt als Anteilsschenkung zu wertende einheitliche Transaktion nicht künstlich in eine steuerfreie Sparbuchschenkung mit anschließender nicht steuerbarer Anteilsveräußerung zerlegt werden.

Für die Bemessung der österreichischen Schenkungssteuer ist nach österreichischem Recht vorzugehen; d.h. im Fall der Schenkung der OHG-Anteile sind die Teilwerte nach den Regeln der Einheitsbewertung und im Fall der Schenkung der inländischen GmbH-Anteile die gemeinen Werte nach dem "Wiener Verfahren" anzusetzen.

Ob auf deutscher Seite im Fall einer Rückwanderung des Sohnes Wegzugsbesteuerungsprobleme entstehen, müsste auf deutscher Seite geklärt werden.

05. September 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 33 Abs. 1 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
§ 15 Abs. 1 Z 19 ErbStG 1955, Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, BGBl. Nr. 141/1955

Schlagworte:

Wegzugsbesteuerung, Anteile an inländischen Kapitalgesellschaften, Schenkungssteuerbefreiung, Sparbuch, Umgehungshandlung, Wiener Verfahren

Stichworte