EAS 1704
Wird eine inländische Kapitalgesellschaft liquidiert und ergibt sich für die niederländische Alleingesellschafterin (eine niederländische B.V.) ein Liquidationsgewinn, so unterliegt dieser wohl nach inländischem Recht der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht; gemäß Artikel 14 Abs. 4 DBA-Niederlande ist jedoch Steuerfreistellung zu gewähren. Der Umstand, dass dieser Liquidationsgewinn aus nichtausgeschütteten Vorjahresgewinnen der Tochtergesellschaft gebildet wird, steht der Steuerfreistellung nicht entgegen. Die Beibringung einer niederländischen Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-NL1 wird - soferne keine Zweifel an der steuerlichen Beteiligungszugehörigkeit zur niederländischen Gesellschaft aufkommen - als Nachweis für den Anspruch auf abkommensgemäße Steuerentlastung in Österreich ausreichen.
14. August 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 14 Abs. 4 DBA NL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 191/1971 |
Schlagworte: | Liquidationsgewinn, Ansässigkeitsbescheinigung, Vordruck ZS-NL1 |