vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Umsatzsteuervergütung für Diplomaten-PKWs

BMFQu 2/1-IV/4/9921.6.19991999

EAS 1473

Im diplomatischen Rang stehende Mitglieder ständiger Vertretungen bei den in Österreich errichteten internationalen Organisationen sind gemäß § 2 des Umsatzsteuervergütungsgesetzes, BGBl. Nr. 257/1976 idF 798/1996, berechtigt, eine Vergütung der von ihnen bezahlten Umsatzsteuer für den Ankauf von Kraftfahrzeugen in Anspruch zu nehmen, wenn diese für ihren persönlichen Gebrauch bestimmt sind.

Ein persönlicher Gebrauch im Sinn dieser Gesetzesbestimmung wird auch dann noch gegeben sein, wenn das Kraftfahrzeug den im Familienverband des Diplomaten lebenden Familienmitgliedern zu deren Verwendung überlassen wird, vorausgesetzt, daß auch diesen Familienmitgliedern Diplomatenprivilegien zustehen.

Kauft daher ein bei der OSZE akkreditierter Diplomat im Dezember 1998 einen PKW, der hauptsächlich von ihm selbst benutzt wird, erwirbt er sodann im Juni 1999 ein Motorrad für sich und im Dezember 2000 einen Klein-Pkw, der jedoch hauptsächlich von der Ehegattin benutzt wird, dann steht für alle drei Kfz-Ankäufe der Umsatzsteuerentlastungsanspruch zu. Dies trifft nach der geltenden Rechtslage auch für einen für Jänner 2001 geplanten PKW-Neuankauf zu, der gleichzeitig mit dem Verkauf des im Dezember 1998 erworbenen PKWs erfolgen soll.

21. Juni 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 2 Umsatzsteuervergütung an ausländische Vertretungsbehörden, BGBl. Nr. 257/1976

Schlagworte:

Kraftfahrzeug, KFZ, Kauf von Kraftfahrzeugen, Ankauf von Kraftfahrzeugen

Stichworte