EAS 1451
Das DBA-Ö/Ungarn enthält abweichend von fast allen übrigen Abkommen des österreichischen DBA-Vertragsnetzes keine besondere "Künstler- und Sportlerklausel". Daher sind in Ungarn ansässige und in Österreich freiberuflich als Künstler oder gewerblich als Musiker gastierende Mitwirkende an Unterhaltungsdarbietungen in Österreich auf der Grundlage von Artikel 14 bzw. 7 des Abkommens von der Einkommensbesteuerung freizustellen. Die Steuerfreistellung in Österreich setzt allerdings die Vorlage einer von der ungarischen Steuerverwaltung ausgestellten Ansässigkeitsbescheinigung voraus.
10. Mai 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 14 DBA H (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Ungarn (Einkommen, Ertrag, Vermögen), BGBl. Nr. 52/1976 |
Schlagworte: | Ansässigkeitsbescheinigung |