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Ausstatterverträge inländischer Konzertveranstalter

BMFE 29/2-IV/4/984.1.19991999

EAS 1391

Schließt ein inländischer Konzertveranstalter mit einem deutschen Unternehmer (Ausstatter) einen Vertrag, in dem sich dieser verpflichtet, für eine Konzertveranstaltung in Österreich eine Reihe von Leistungen zu erbringen (Bereitstellung von Licht, Ton, Technik usw. inklusive Personal für dieses Equipment, jedoch ohne Künstler und Musiker), so steht Artikel 4 DBA-Deutschland einer inländischen Einkommensbesteuerung der hiefür nach Deutschland zu zahlenden Vergütungen entgegen. Bei Vorliegen einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung kann daher der Steuerabzug seitens des österreichischen Konzertveranstalters unterbleiben.

4. Jänner 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 4 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955

Schlagworte:

Konzertveranstaltungen, Musikveranstaltungen, technische Ausstattung, Ansässigkeitsbescheinigung

Stichworte