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Lizenz- und Kostenübernahmevertrag mit ausländischem Künstler

BMFE 12/19-IV/4/9925.10.19991999

EAS 1547

Schließt eine österreichische Kapitalgesellschaft mit einem ausländischen Künstler einen Lizenzvertrag, in dem sie sich für die nächsten 10 Jahre die Verwertungsrechte an noch zu produzierenden Tonträgern des Künstlers sichert, und verpflichtet sie sich als Entgelt neben der Lizenzgebühr auch noch den (im Auftrag des Künstlers produzierenden) Studios Produktionskosten zu erstatten, dann sind beide Entgeltkomponenten (Lizenzgebühr und Produktionskostenersatz) in die Berechnungsgrundlage für den nach § 99 EStG vorzunehmenden Steuerabzug einzubeziehen. Denn für den Steuerabzug ist belanglos, ob Entgeltteile direkt dem Künstler oder in seinem Auftrag an Dritte ausgezahlt werden (EAS 1144). In EAS 1144 wird allerdings auch aufgezeigt, dass im Rahmen einer Antragsveranlagung nach § 102 EStG eine Entlastung von den Produktionskosten erwirkt werden kann.

Kommt es in einem derartigen Fall im Laufe der Produktion zu einer Vertragsänderung, auf Grund dessen die Tonträgerproduktion formell von der österreichischen Kapitalgesellschaft übernommen wird, der ausländische Künstler aber weiterhin sich um die Produktionsaufträge kümmert (nunmehr allerdings als bloßer Bevollmächtigter der österreichischen Kapitalgesellschaft), so kann im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht dazu Stellung genommen werden, ob sich hiedurch tatsächlich der nach § 99 EStG vorzunehmende Steuerabzug um den Betrag des Produktionskosteneratzes vermindert. Denn dies hängt davon ab, ob auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Leistungen des Tonträgerproduzenten nicht mehr dem ausländischen Künstler gegenüber, sondern der inländischen Kapitalgesellschaft gegenüber erbracht werden. Umsatzsteuerliche und einkommensteuerliche Betrachtungsweise in Bezug auf die Partner dieses Leistungsaustausches (entgeltliche Tonträgererzeugung) müssen in dieser Hinsicht übereinstimmen.

25. Oktober 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 99 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
§ 102 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Schlagworte:

Produktionskostenersatz, wirtschaftliche Betrachtungsweise

Verweise:

EAS 1144

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