EAS 1526
Wird von einer österreichischen Personengesellschaft in den USA eine Betriebstätte errichtet, deren Unternehmensschwerpunkt in der gewerblichen Vermietung von Wirtschaftsgütern gelegen ist, dann sind diese Auslandsverluste gemäß § 2 EStG für die österreichischen Gesellschafter "auf Wartetaste" zu legen. Der in diesem Zusammenhang gestellten Frage, in welcher Weise sich derartige ausländische Wartetastenverluste auf die Berechnung des "Progressionsvorbehaltes" auswirken, braucht im gegebenen Zusammenhang nicht nachgegangen zu werden, da im DBA-USA zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nicht das Befreiungssystem mit Progressionsvorbehalt, sondern das Anrechnungssystem angewendet wird.
13. September 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 2 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |
Schlagworte: | Personengesellschaft, Betriebstätte, Auslandsverluste, Wartetastenverluste |